INFORMATIONEN VON A BIS Z

Diese Aufstellung soll Sie über unsere Schule informieren und damit eine Hilfe sein, sich schnell in ihr zurechtzufinden.

 

Ausflüge

 

In allen Jahrgängen finden regelmäßig Ausflüge zu außerschulischen Lernorten in der näheren Umgebung statt, wie z.B. Museen, Theater und Zoos. Sie werden vorab über den Ausflug informiert und können uns, falls Sie Interesse und Zeit haben, nach vorheriger Absprache als zusätzliche Aufsichtsperson begleiten.

 

Aufsicht

 

Auf allen Pausenhöfen gibt es mehrere Lehreraufsichten, die grüne Westen tragen und dadurch auch von weitem gesehen werden können. In der Aula und bei den Pausenspielen unterstützen uns auch ältere Schüler und Schülerinnen, die ebenfalls Aufsichtswesten tragen.

 

Bibliothek

 

Informationen über die Bibliothek finden Sie hier.

 

Betreuung

 

Informationen über die Nachmittags- und Hausaufgabenbetreuung finden Sie hier.

 

Beurlaubung

 

Aus besonderen Gründen, beispielsweise familiären Anlässen, können Schülerinnen und Schüler bis zu zwei Tagen vom Unterricht beurlaubt werden. Hierzu muss rechtzeitig von den Eltern ein entsprechender Antrag bei der Klassenlehrerin gestellt werden, der die Gründe für die Beurlaubung erläutert.

 

Daten für besondere Gottesdienste und Feiertage aller Glaubensrichtungen sind den Klassenlehrerinnen schriftlich mitzuteilen, wenn aus diesen Gründen die Schule nicht besucht wird.

 

Beurlaubungen ab drei Tagen oder unmittelbar vor und nach den Ferien sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Darüber entscheidet die Schulleitung. In diesen Fällen muss die Beurlaubung mindestens drei Wochen vorher schriftlich bei der Schulleitung mit Nachweis der Dringlichkeit (z.B. ärztlich verordnete Kur) beantragt werden.

 

Der Wunsch, außerhalb der Ferien die günstigeren Tarife der Urlaubsveranstalter zu nutzen oder Verkehrsstaus zu entgehen, wird dabei nicht als besonderer Grund angesehen!

 

Das Antragsformular finden Sie unter Downloads.

 

Elternabend

 

In der Regel findet pro Schulhalbjahr ein Elternabend statt. Zum ersten Elternabend lädt die Klassenlehrerin ein, informiert über die Elternbeiratswahl und leitet die Wahl ein. Zu allen weiteren Elternabenden lädt dann der Klassenelternbeirat ein. Sie finden im Klassenraum Ihres Kindes statt, immer dienstags. Falls Sie nicht teilnehmen können, sagen Sie bitte einem anderen Elternteil Bescheid. Wenden Sie sich bitte an die Elternbeiräte, um sich über die besprochenen Themen zu informieren.

 

Elternbeirat

 

Informationen zum Elternbeirat finden Sie hier.

 

Elternsprechtag

 

Den aktuellen Termin des Elternsprechtags finden Sie hier.

 

Entschuldigungspflicht

 

(Hessisches Schulgesetz)

Die Eltern sind für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes verantwortlich. Im Krankheitsfall oder bei Fehlen aus sonstigen schwerwiegenden Gründen ist eine schriftliche Entschuldigung an die Klassenlehrerin unbedingt erforderlich. Bei häufigem oder längerem Fehlen muss der Klassenlehrerin auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Die Entschuldigung sollte spätestens am 3. Tag vorliegen.

 

ERS-Special

 

Alle 2 Jahre zeigen wir an 2 aufeinanderfolgenden Abenden ein Programm, für das jede Klasse von der 2. bis zur 4. einen künstlerischen Beitrag vorbereitet. Es sind Klassen- oder Jahrgangsprojekte die dazu beitragen sollen, ein Wir-Gefühl zu entwickeln und die Klassengemeinschaft zu stärken.

 

Förderverein

 

Der Förderverein unterstützt die Arbeit der Schule in hervorragender Weise. Vieles wäre ohne ihn nicht möglich. Wir freuen uns über Ihre Mitgliedschaft und Ihr Engagement!

 

Weitere Informationen und ein Beitrittsformular zum Förderverein finden Sie hier.

 

Förderplan

 

Förderpläne sind Vereinbarungen zwischen Lehrern, Schüler*innen und Eltern. Sie dokumentieren den individuellen Lernstand, Stärken und Schwächen sowie individuelle Fördermaßnahmen und gemeinsame Zielvereinbarungen.

 

Sie sollen drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenwirken.

 

Frühstück

 

Ihr Kind sollte bereits zu Hause etwas frühstücken, weil unsere Frühstückspause erst um 9.50 Uhr in der Klasse stattfindet. Geben Sie ihm bitte ein gesundes, möglichst zuckerfreies Frühstück für die Schule mit (z.B. Brot, Obst, Rohkost). Benutzen Sie dafür eine Brotdose. Wir wollen Müll vermeiden. Bitte verzichten Sie deshalb auf Trinkpäckchen oder Einwegflaschen und füllen Sie das Getränk in eine dichte Trinkflasche.

 

Fundsachen

 

In unserer Schule bleiben immer wieder Gegenstände und Kleidungsstücke liegen. Alle Fundsachen werden in Körben beim Hausmeister gesammelt und können von den Kindern dort abgeholt werden. Nicht abgeholte Fundsachen werden jeweils am Ende des Monats entsorgt. Sie können Ihrem Kind helfen, indem Sie alle Schulsachen und Kleidungsstücke (besonders Jacken und Turnsachen) mit dem Namen Ihres Kindes versehen.

 

Hausaufgaben

 

Wir erwarten, dass die Hausaufgaben regelmäßig und gewissenhaft erledigt werden. Auch das Mitbringen von bestimmten Gegenständen oder Büchern zu einem Sachthema kann Hausaufgabe sein!

 

Am Anfang des ersten Schuljahres liegen die Hausaufgaben oben in den Schnellheftern oder sie werden in den Arbeitsheften mit einem Haus markiert. Später schreiben die Kinder ihre Hausaufgaben ins Hausaufgaben- und Mitteilungsheft.

 

Ihr Kind sollte seine Hausaufgaben selbstständig bearbeiten. Die Hausaufgabenzeit sollte im 1. Schuljahr und 2. Schuljahr nicht länger als 30 Minuten sein. Im 3. und 4. Schuljahr sollten 45 Minuten nicht überschritten werden.

 

Bitte lassen Sie Ihr Kind in den Arbeitsheften und Büchern nicht vorarbeiten!

 

Gibt es Probleme bei der Bearbeitung der Aufgaben (nicht verstanden, nicht in der vorgesehenen Zeit geschafft, viele Fehler), korrigieren Sie diese nicht, sondern schreiben Sie es einfach ins Mitteilungsheft. Augrund Ihrer Mitteilung können wir Nichtverstandenes im Unterricht noch einmal aufgreifen und mit allen Kindern besprechen.

 

Hausaufgaben- und Mitteilungsheft

 

Jedes Kind hat ein kleines Heft im Ranzen. In dieses Heft schreibt Ihr Kind die Hausaufgaben auf (siehe „Hausaufgaben“). Außerdem dient das Heft zur Korrespondenz zwischen Ihnen und der Klassenlehrerin. Sehen Sie bitte täglich in das Heft!

 

Ab dem 3. Schuljahr bestellen wir für alle Kinder als Hausaufgabenheft den Schülerplaner.

 

Klassenfahrt

 

Unserem Kollegium ist es wichtig, mit Klassenfahrten gemeinsame, neue Erfahrungen und Erlebnisse der Schülerinnen und Schüler untereinander zu fördern; Klassenfahrten begünstigen das gegenseitige Verständnis und stärken den Gemeinschaftssinn. In der Regel finden die Klassenfahrten im dritten Schuljahr statt.

 

Klassenkasse

 

Die Klassenkasse wird in der Regel von Eltern verwaltet. Davon kaufen wir Dinge, die wir für den Unterricht benötigen (Arbeits- und Bastelmaterial, Pausenspiele, Hefte, Eintrittsgelder etc.).

 

Klassenzusammensetzung

 

Die Entscheidung über die Klassenzusammensetzungen wird ausschließlich vom Kollegium der Schule getroffen. Im Entscheidungsprozess werden sehr viele Faktoren berücksichtigt, die das Kollegium eingehend und sorgfältig überprüft.

 

Krankheit

 

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, melden Sie dies bitte unserer Sekretärin Frau Keberling. Sie nimmt die Krankmeldungen entgegen und informiert die Klassenlehrerinnen.

 

Wollen Sie Ihr Kind telefonisch krank melden, können Sie zwischen 7.30 Uhr und 7.50 Uhr im Sekretariat unter der Nummer 069/8065-4550 anrufen. Um den Anruf möglichst kurz zu halten, teilen Sie bitte Frau Keberling nur den Namen und die Klasse Ihres Kindes mit.

 

Einfacher ist es für uns, wenn Sie bis spätestens 7.50 Uhr eine Information an die Mail-Adresse:

 

Poststelle@reuter.offenbach.schulverwaltung.hessen.de schicken.

 

Oder Sie geben einem Mitschüler, einer Mitschülerin eine schriftliche Nachricht mit.

 

Die zügige Krankmeldung ist zum Schutz Ihres Kindes, sie ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung.

 

Nachlesewoche

 

In der letzten Schulwoche vor den Sommerferien ist die Nachlesewoche. Jede Klasse entscheidet über die Inhalte. Es kann zu einem Thema fächerübergreifender Unterricht mit dem Besuch außerschulischer Lernorte stattfinden oder Unterrichtsstoff nachgeholt bzw. vertieft werden, der im Laufe des Schuljahres zu kurz kam.

 

Alle zwei Jahre werden während der Nachlesewoche von den Jahrgängen 1-3 Programmpunkte für das ERS-Special einstudiert. Die ersten Klassen nutzen die Zeit außerdem zur Vorbereitung der Einschulungsfeier.

 

Notfall

 

Falls es während des Schulvormittags notwendig ist, Sie zu erreichen, benötigen wir alle aktuellen Telefonnummern. Teilen Sie jede Änderung unverzüglich der Klassenlehrer*in und dem Sekretariat schriftlich mit!

 

Pausen

 

Zurzeit verfügt die Grundschule über 4 Pausenhöfe:

 

- kleiner Hof mit der Pausenspielausleihe

- großer Spielhof

- Aschenplatz zum Fußball spielen

- großer Schulhof mit Klettergerüst

Bei leichtem Nieselregen verbringen die Kinder die Pause auf dem Schulhof. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind an Regentagen immer eine Regenjacke mit Kapuze dabei hat. Bei stärkerem Regen ist „Regenpause“ und alle Grundschüler bleiben mit dem Lehrer, der die Klasse zuletzt unterrichtet hat im Klassenraum.

Fußballplatz und Kleiner Hof


Pausenspiele


Schulanmeldung

 

In Hessen beginnt die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August.

 

Im Frühjahr (meist im März) 1,5 Jahre vor Schuleintritt findet die Schulanmeldung statt. Der genaue Termin wird öffentlich (auch in den Kindergärten) bekannt gegeben. Außerdem erhalten alle Eltern eine Einladung zur Schulanmeldung an der zuständigen Grundschule. Die Schüleranmeldung findet zu diesem frühen Zeitpunkt statt, um die Deutschkenntnisse des Kindes zu ermitteln und gegebenenfalls den Besuch des Vorlaufkurses zu empfehlen. Der Vorlaufkurs wird dann während des letzten Kindergartenjahres an bestimmten Tagen angeboten.

 

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können als sogenannte "Kann-Kinder" eingeschult werden. Die Entscheidung darüber trifft ebenfalls die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Anträge auf vorzeitige Einschulung werden bis zu den Weihnachtsferien (halbes Jahr vor Schulanfang) im Sekretariat abgegeben.

 

Schulbücher

 

Die Schulbücher und Arbeitshefte müssen sorgsam behandelt und gepflegt werden, damit man gut damit arbeiten kann und das auch gerne tut! Die Schulbücher sind im ersten Schuljahr Eigentum der Kinder. Ab dem 2. Schuljahr sind die Bücher Eigentum der Schule und müssen am Ende des Schuljahres wieder abgegeben werden. Bitte binden Sie die Bücher Ihres Kindes deshalb mit Folie (nicht selbstklebend!) ein. Außerdem dürfen die Einbände nicht an den Buchrücken festgeklebt werden. Die Schulbücher und Arbeitshefte können kostenpflichtig von unserem schuleigenen Einbindeservice eingebunden werden.

Bei Beschädigung (z.B. Auslaufen von Trinkflaschen) oder Verlust der Bücher ist der Wert durch Bezahlung auszugleichen. Ein Buch kostet ca. 18 €. Es darf grundsätzlich nicht in die Bücher hinein gemalt oder geschrieben werden.

 

Schulordnung

 

Unsere Schulordnung finden Sie hier.

 

Schulranzen

 

Bitte räumen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind den Ranzen regelmäßig auf und waschen Sie ihn ab und zu aus, um das Arbeitsmaterial zu schonen. Damit der Ranzen nicht zu schwer wird, können die Kinder einige Bücher und Hefte in der Klasse lassen. Dafür hat jedes Kind eine Aufbewahrungskiste und ein Ablagefach oder einen Stehsammler.

 

Schulweg

 

Wir legen Wert darauf, dass die Kinder selbstständig in die Schule gehen. Üben Sie den Schulweg mit Ihrem Kind in der Schulanfangsphase ein und lassen Sie es dann zunehmend eigenständig gehen. Meistens finden sich schnell Laufgemeinschaften innerhalb der Straße oder des Viertels. Der Schulweg zu Fuß schafft Bewegung am Morgen und bietet Gelegenheit, sich mit den Freunden auszutauschen. Bereits auf dem Weg zur Schule können Kinder wichtige Erfahrungen machen, die wir im Unterricht immer wieder aufgreifen (z.B. Wetter spüren, den Wechsel der Jahreszeiten wahrnehmen, kleine Entdeckungen am Wegesrand machen, Verkehrssituationen einschätzen lernen).

 

Bitte bringen Sie Ihr Kind deshalb nicht mit dem Auto zur Schule!

 

Sollte es auf dem Schulweg zu Konflikten kommen, informieren Sie uns bitte darüber, damit wir entsprechend reagieren können. Ihr Kind ist auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände über die Unfallkasse Hessen versichert. Um den Unterricht in den Klassen nicht zu stören, bitten wir Sie Ihr Kind vor der Eingangstür des Schulgebäudes zu verabschieden und dort auch wieder abzuholen, falls Sie es in der Schulanfangsphase auf dem Schulweg noch begleiten.

 

Untenstehend finden Sie den Schulwegeplan für unsere Schule.

 

Telefon- und Adressenliste

 

In jeder Klasse wird eine Adressen- und Telefonliste ausgegeben. Sollten Sie aus Gründen des Datenschutzes nicht damit einverstanden sein, teilen Sie dies der Klassenlehrer*in mit. Bitte teilen Sie dem Sekretariat und der Klassenlehrer*in umgehend mit, wenn sich eine Ihrer Telefon-/Handynummern oder Ihre Adresse ändert.

 

Vertretungsunterricht

 

Sollten Lehrer*innen fehlen, wird der Unterricht durch andere Lehrer*innen oder Vertretungskräfte vertreten. Gegebenenfalls können Klassen auch aufgeteilt werden.

 

Zeugnisse

 

In der Jahrgangsstufe 1 erhalten die Kinder am Ende des Schuljahres ein Berichtszeugnis.

In der Jahrgangsstufe 2 bekommen sie am Ende des Schuljahres ein Ziffernzeugnis.

 

In der 3. und 4. Klasse bekommen die Kinder zum Halbjahr und am Ende des Schuljahres ein Ziffernzeugnis.

 

Während des Schuljahres findet außerdem ein Elterngespräch zum individuellen Lern- und Leistungsstand Ihres Kindes statt. Dafür haben wir den Elternsprechtag vorgesehen.


Download
Schulwegeplan der Ernst-Reuter-Schule
schulwegplan_ernst_reuter_schule.pdf
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